Streitigkeiten aus Familienbeziehungen und Erbauseinandersetzungen erfordern neben der Wahrung der Rechte der Beteiligten auch eine sorgfältige und einfühlsame Verfahrensführung. Die richtige rechtliche Unterstützung in diesen Prozessen trägt dazu bei, Rechtsverluste zu vermeiden und Streitigkeiten auf möglichst verträgliche Weise zu lösen.
Im Familien- und Erbrecht biete ich privaten Mandanten Rechtsberatung und Vertretung bei Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Güterrecht, Erbauseinandersetzungen und weiteren erbrechtlichen Streitigkeiten.
In welchen Bereichen unterstütze ich Sie?
Scheidungsverfahren
Durchführung einvernehmlicher und streitiger Scheidungsverfahren, Bewertung der rechtlichen Folgen der Scheidung und rechtliche Vertretung im Gerichtsverfahren.
Sorgerecht, Unterhalt und persönlicher Umgang
Rechtsberatung und Vertretung bei der Festlegung oder Änderung des Sorgerechts, bei Kindes- und nachehelichem Unterhalt sowie beim persönlichen Umgang mit dem Kind.
Aufteilung des ehelichen Güterstands
Bewertung der rechtlichen Verfahren zur Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens sowie Führung der Gerichtsverfahren.
Erbrecht
Rechtsberatung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen, dem Schutz von Erbenrechten, der Erbausschlagung, Pflichtteilsklagen und der Erbauseinandersetzung (Teilungsklagen).
Testament und Nachlassplanung
Beratung zur Erstellung von Testamenten, zur Nachlassplanung und zu weiteren erbrechtlichen Rechtsgeschäften.
Leistungsumfang
- Einvernehmliche Scheidungsverfahren
- Streitige Scheidungsverfahren
- Sorgerechtsverfahren
- Unterhaltsstreitigkeiten
- Klagen zur Aufteilung des Güterstands
- Ansprüche auf materiellen und immateriellen Schadensersatz
- Erbauseinandersetzung
- Erbausschlagung
- Pflichtteilsklagen
- Teilungsklagen (Aufhebung der Erbengemeinschaft)
- Rechtsberatung zur Testamentserstellung
- Rechtsberatung zu erbrechtlichen Formalitäten
Meine Arbeitsweise
Jede Streitigkeit im Familien- und Erbrecht weist besondere Umstände auf, die das Leben der Parteien unmittelbar betreffen. Deshalb betrachte ich jede Akte nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten, sondern mit Rücksicht auf die Sensibilität des jeweiligen Verfahrens und die Bedürfnisse meiner Mandanten.
Meine Priorität ist es, wo möglich zur einvernehmlichen Beilegung von Streitigkeiten beizutragen; wo ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, biete ich eine wirksame Vertretung, die die Rechte und Interessen meiner Mandanten schützt.
Warum professionelle Rechtsberatung?
Streitigkeiten aus dem Familien- und Erbrecht können langfristige rechtliche und persönliche Folgen haben. Rechtliche Unterstützung von Beginn des Verfahrens an trägt dazu bei, Rechtsverluste zu vermeiden, das gesetzliche Verfahren richtig zu steuern und die Streitigkeit wirksam beizulegen.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine einvernehmliche Scheidung in jedem Fall möglich?
Für eine einvernehmliche Scheidung müssen die Parteien die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen und sich über die Scheidungsfolgen einig sein. Jeder Fall muss gesondert geprüft werden.
Was geschieht, wenn bei der Erbauseinandersetzung keine Einigung erzielt wird?
Wird zwischen den Erben keine Einigung erzielt, kann je nach Art der Streitigkeit der Rechtsweg erforderlich sein. Der weitere rechtliche Weg richtet sich nach den konkreten Umständen.
Kann für die Testamentserstellung rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden?
Ja. Rechtsberatung wird angeboten, um sicherzustellen, dass das Testament rechtsgültig errichtet wird und die Nachlassplanung sachgerecht gestaltet ist.
Kontakt
Für Rechtsberatung oder Vertretung bei Streitigkeiten aus dem Familien- und Erbrecht können Sie sich gerne an mich wenden.