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In Geschäftsbeziehungen werden zwei Klauseln besonders häufig verwechselt: die Geheimhaltungspflicht und das Wettbewerbsverbot. Dabei dienen beide unterschiedlichen Zwecken und haben unterschiedliche rechtliche Folgen.

Welche Klausel in welchem Umfang in Ihren Vertrag aufgenommen werden sollte, hängt von der Art des zu schützenden Interesses ab.

Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Falls kontaktieren Sie mich gern.