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Sowohl das türkische Datenschutzgesetz (KVKK) als auch die DSGVO legen Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, konkrete Pflichten auf. Verstöße können Bußgelder, Reputationsschäden und Vertrauensverlust in Geschäftsbeziehungen nach sich ziehen. Die Kernschritte eines Compliance-Programms:

1. Datenverzeichnis erstellen

Welche Abteilung verarbeitet welche personenbezogenen Daten, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage — und an wen werden sie weitergegeben? Dieses Verzeichnis ist das Fundament der Compliance; alle weiteren Schritte bauen darauf auf.

2. Registrierungspflichten erfüllen

Registrierungspflichtige Verantwortliche müssen sich in das zuständige Register (in der Türkei: VERBIS) eintragen und ihre Angaben aktuell halten.

3. Datenschutzhinweise und Einwilligungen vorbereiten

Für Beschäftigte, Kunden, Besucher und Geschäftspartner sind getrennte, der tatsächlichen Verarbeitung entsprechende Datenschutzhinweise zu erstellen. Eine ausdrückliche Einwilligung ist nur dort einzuholen, wo sie wirklich erforderlich ist — und als gesonderte Willenserklärung.

4. Verträge überprüfen

Lieferanten- und Dienstleistungsverträge mit Datenübermittlung benötigen Auftragsverarbeitungsklauseln; internationale Datenübermittlungen erfordern konforme Mechanismen wie Standardvertragsklauseln oder behördlich genehmigte Verpflichtungserklärungen.

5. Maßnahmen umsetzen und Team schulen

Zugriffskontrollen, Lösch- und Aufbewahrungskonzepte sowie ein Notfallplan bei Datenpannen müssen umgesetzt und alle Beschäftigten regelmäßig geschult werden. Compliance ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess.

Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für das Compliance-Programm Ihres Unternehmens kontaktieren Sie mich gern.