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Gründet ein Unternehmen im Ausland eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung, entstehen nicht nur für das neue Unternehmen, sondern auch für die Muttergesellschaft eine Reihe von Pflichten, die zu beachten sind.

Der Gründungsprozess im Ausland erfordert die gleichzeitige Berücksichtigung nicht nur des Rechts des Gründungslands, sondern auch des Rechts am Sitz der Muttergesellschaft.

Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Falls kontaktieren Sie mich gern.